§1 Präambel
Die Rut Wiess Event GmbH veranstaltet verschiedene Events, darunter die Feierabendmärkte in Köln und das Südstadtfest in Köln. Für diese Veranstaltungen stellt der Veranstalter Standplätze zur Verfügung. Mit der Anmeldung für einen Standplatz kommt ein Ausstellervertrag zustande.
§2 Standplatzanmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und wird mit der Annahme des Veranstalters verbindlich.
Der Standplatz darf nicht an Dritte untervermietet werden.
Die Firmenbezeichnung des Standplatzbetreibers muss gemäß § 15a GewO sichtbar angebracht werden.
Die Anmeldung ist nicht übertragbar.
§3 Standplatznutzung & Warensortiment
Der Standplatzbetreiber sorgt selbst für die Reinigung des Standplatzes und die Verkehrssicherung.
Musik- und Rundfunkgeräte dürfen nicht verwendet werden. Eine Beschallung erfolgt durch den Veranstalter.
Der Standplatz darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine eigenmächtige Sortimentänderung führt zur sofortigen Vertragsstrafe von 1.500 € zzgl. MwSt. und gegebenenfalls zum Ausschluss vom Event.
§4 Standplatzgestaltung
Der Stand muss entsprechend der Vorgaben des Veranstalters aufgebaut werden.
Der Veranstalter behält sich die Platzwahl vor. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
Eigenmächtiges Abrücken vom zugewiesenen Standort führt zur sofortigen Schließung des Standes und Ausschluss vom Event.
§5 Haftung des Standbetreibers
Der Standbetreiber haftet für alle Schäden an seinem Stand, seiner Ausstattung sowie für Verletzungen, die durch seine Tätigkeit entstehen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich. Der Betreiber muss alle erforderlichen Genehmigungen und Identifikationspapiere vorzeigen.
§6 Rücktritt & Kündigung
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der Veranstalter anderweitig über den Platz verfügen und als Schadenersatz eine Konventionalstrafe bis zum zweifachen Mietpreis fordern.
Der Standbetreiber kann bis zu 14 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späterem Rücktritt fällt eine Strafe an, die sich nach der Standmiete richtet.
§7 Sauberkeit und Müllentsorgung
Der Standbetreiber sorgt dafür, dass der Standplatz und die Umgebung vor Beginn der Veranstaltung und während der Veranstaltung sauber bleiben.
Müll muss ordnungsgemäß in den bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt werden.
§8 Werbung
Der Veranstalter wird für eine gemeinsame Werbung sorgen. Die Standbetreiber müssen bereitgestellte Werbematerialien sichtbar aufstellen oder aushändigen.
§9 Brandschutz
Für Stände, die Gas oder Feuer verwenden, ist ein Feuerlöscher nach DIN erforderlich.
Gasbehälter müssen sicher und außerhalb des Standes gelagert werden
§10 Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Der Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit viel Herzblut und Engagement gestalten wir die Feierabendmärkte in Köln. Danke an alle, die diese besonderen Abende möglich machen.
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